Invertito 22. Jahrgang 2020

Homosexuelle im deutschen Südwesten

Paperback, 186 Seiten

Veröffentlchung: Februar 2021

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Invertito 22. Jahrgang 2020

Viele Spuren der Geschichte gleichgeschlechtlich liebender Menschen in Deutschland führen in den deutschen Südwesten, das heutige Baden-Württemberg. Auch hier fanden sich in den repressiven 1950er Jahren Männer zusammen, um den Kampf um ihre Bürgerrechte wieder aufzunehmen, während die Unterdrückung so stark war, dass man wegen Homosexualität sogar der Universität verwiesen wurde. Vier Beiträge zu Verfolgung und Gegenwehr bilden den Themenschwerpunkt dieses Jahrbuchs.

Hintergrund

Invertito wird seit 1999 vom Fachverband für Homosexualität und Geschichte e. V. (FHG) herausgegeben und erscheint jährlich im Männerschwarm Verlag. Thematisch befasst sich die Publikation mit unterschiedlichen Aspekten, die die Geschichte nicht heteronormativer Lebensweisen betreffen – von politischen und kulturellen Fragen bis zum Umgang mit Religion, Wissenschaft und der Entwicklung queerer Communities. Schwerpunktthemen sind bei Invertito kein redaktioneller Standard, wurden aber bei einzelnen Ausgaben gesetzt, zum Beispiel „Homosexualitäten und Crossdressing im Mittelalter“ oder im letzten Jahr „Verfolgung homosexueller Männer und Frauen in der NS-Zeit & Erinnerungskultur“. Nachdem das Jahrestreffen des FHG 2019 in Stuttgart stattfand, wählten die Herausgeber für den nun vorliegenden 22. Jahrgang das Schwerpunktthema „Homosexuelle im deutschen Südwesten“. Neben den Hauptbeiträgen enthält jede Invertito-Ausgabe einen ausführlichen Teil mit Rezensionen internationaler Publikationen zum Thema Homosexualität.

Writer's Statement
Die Redaktion über Invertito, 22. Jahrgang

Für das vorliegende Jahrbuch war von der Redaktion zwar kein Schwerpunktthema gewählt, wohl nicht zuletzt der Umstand, dass das jährliche Treffen des FHG 2019 in Stuttgart stattfand, führte jedoch dazu, dass die meisten der eingereichten Beiträge Aspekte der LSBTTIQ-Geschichte Baden-Württembergs beleuchten. Im Auftaktbeitrag macht sich Joachim Brüser, angestoßen durch ein Erinnerungsprojekt für Opfer der NationalsozialistInnen in Kirchheim unter Teck, in einer aufwendigen Archivrecherche auf die Suche nach homosexuellen Männern, die in dieser unweit Stuttgarts gelegenen Mittelstadt während der NS-Herrschaft, aber auch in der Nachkriegszeit wegen gleichgeschlechtlicher Handlungen verurteilt wurden. Nicht zuletzt aufgrund der teils schlechten Überlieferung ist er lediglich auf zwei Fälle gestoßen. Ein weiterer Fall ist nur durch die Erinnerung von NachbarInnen und Familienangehörigen bekannt. Joachim Brüsers Beitrag zeigt nicht nur eindrücklich die Schwierigkeiten bei der Recherche auf, sondern bietet auch einen Einblick in Aufarbeitung der und Gedenken an die Homosexuellenverfolgung abseits der großen Zentren in der sogenannten „Provinz“.

Die Frage nach der Verfolgung, resp. der Form der Verfolgung lesbischer Frauen während der nationalsozialistischen Herrschaft führt immer wieder zu teils heftigen Diskussionen zwischen HistorikerInnen, die zum Thema forschen. Eine gängige These lautet dabei, dass lesbische Frauen mit dem Vorwurf der „Asozialität“ vermehrt psychiatrisiert worden seien, allerdings, ohne dass diese Behauptung mit einschlägigen Studien verifiziert werden konnte. Im Rahmen eines vom Landesnetzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg initiierten, für die Bundesrepublik singulären Projektes, sichtet nun Claudia Weinschenk in den Landesteilen Baden und Württemberg die Akten dreier Jahrgänge jeweils einer Universitätspsychiatrie und einer Heil- und Pflegeanstalt nach Hinweisen auf Patientinnen, die aufgrund gleichgeschlechtlicher Handlungen in die Anstalten eingewiesen wurden sind. Im vorliegenden Werkstattbericht präsentiert sie unter Berücksichtigung der komplexen methodischen Fragestellungen und Probleme nun erste Ergebnisse aus der Recherche im Archiv der Universitätspsychiatrie Heidelberg. Zwar ist sie bei ihren Forschungen lediglich auf vier Fälle gestoßen, bei denen lesbische oder möglicherweise lesbische Handlungen offen angesprochen wurden. Sie vermag aber aufzuzeigen, dass bei einer größeren Zahl von Frauen, die während des untersuchten Zeitraums in die Universitätspsychiatrie eingewiesen wurden, gleichgeschlechtliche Handlungen – wenn in den Akten auch nicht direkt benannt – eine Rolle gespielt haben könnten.

Julia Noah Munier geht in ihrem Beitrag der Frage nach, welche Bedeutung der sich in der Nachkriegszeit bildenden sogenannten Homophilenbewegung als Akteurin im Anerkennungsprozess gleichgeschlechtlicher Lebensweisen zukommt. Dabei wird diese nicht als homogenes Ganzes, sondern als „performative Assemblage“ von unterschiedlichsten Diskursen, Affekten, Praktiken und Artefakten verstanden. In ihrer Analyse, die sich methodisch wesentlich auf soziologische Theorien stützt, unterscheidet sie unter Beiziehung einzelner schriftlicher Quellen verschiedene Phasen der Herausbildung der Homophilenbewegung: von der Grundvoraussetzung einer homophilen Subjektivierung durch die individuelle wechselseitige Anerkennung über die am Beispiel von Tanzveranstaltungen gesellschaftlich verortete Entstehung von Mikrokollektiven und die Herausbildung einer anerkennungsfähigen homophilen Identität bis hin zum Entstehen größerer Netzwerke, die schließlich mit einer Strategie der „stillen Diplomatie“ die erfolgreiche Basis für eine Entkriminalisierung einvernehmlicher homosexueller Handlungen Ende der 1960er Jahre bildete.

Auch der letzte Schwerpunktbeitrag ist zeitlich in der Nachkriegszeit angesiedelt. Artur Reinhard beleuchtet anhand der Auswertung von Straf- und Disziplinarakten den Fall eines Tübinger Studenten, der wegen Verstoßes gegen den § 175 zweimal verhaftet wurde. Neben dem biographischen Hintergrund – der Student war u. a. mehrere Monate in psychiatrischen Kliniken – legt Reinhard einen besonderen Fokus auf die Verteidigungsstrategien der Angeklagten, die mit ihren Aussagen zu verhindern suchten, dass sie vor Gericht als „veranlagte“ und damit nicht „heilbare“ Homosexuelle eingestuft wurden, um so die Chancen auf ein mildes Urteil zu erhöhen. Das Strafverfahren hatte für den Studenten aber auch direkte Auswirkungen auf seine akademische Laufbahn, denn die Universitätsleitung wurde vom Strafgericht über das Strafverfahren informiert. Als Folge davon eröffnete sie selbst ein Disziplinarverfahren, da sie sein Verhalten als schweren Verstoß gegen die akademische Sitte bewertete. Sie agiert damit in einer Weise, wie sie in dieser Zeit auch an anderen Universitäten üblich war.